Kirchenbücher versus Standesamtregister

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Peter_Schulz
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Kirchenbücher versus Standesamtregister

Beitrag von Peter_Schulz » So 10. Okt 2010, 01:05

Hallo zusammen,
  • Gibt es zu beachtende Unterschiede zwischen Kirchenbücher und Standesamtregister?
  • Muss hier bei den Quellenangaben etwas beachtet werden oder können beide Quellen mit den selben Feldern beschrieben werden?
  • Ist die Bezeichnung Standesamtregister korrekt? Es gibt ja auch Zivilstandsregister, Personenstandsregister, ...
Gruß
Peter Schulz

Binczek
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Re: Kirchenbücher versus Standesamtregister

Beitrag von Binczek » So 10. Okt 2010, 16:35

Hallo Herr Schulz,
hierzu habe ich in Wikipedia Informationen gefunden, die sicher weiterhelfen. http://wiki-de.genealogy.net/Personenstandsregister. Ich verstehe das so, daß die Bezeichnungen synonym verwendet werden.
Keine Paten, sondern Geburtsanzeigender. Meist auch der Geburtshelfer (Arzt, Hebamme), die die Geburt bezeugen. Tag, Monat, Jahr der Anzeige, Uhrzeit der Anzeige. Bei Geburtsanzeiger entweder Vater ohne weitere Angaben, die ja bereits dokumentiert worden sind, oder eben VName, FName, Stammname, Beruf, Wohnort, Straße, Hausnummer
Kein Buch, sondern Register. Standesamtsbezirk und Registernummer der Person.
Viele Grüße
Doris Binczek

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